Informationen zum DigitalPakt Schule
Eckpunkte DigitalPakt Schule
Der DigitalPakt Schule soll die technische Ausstattungen der Schulen in Deutschland verbessern.
Doch wie sieht der DigitalPakt Schule im Detail aus?
- Der Bund finanziert in einem Zeitraum von fünf Jahren, insgesamt fünf Milliarden Euro in die Digitalisierung der Schulen.
- Die Länder bringen zusätzlich einen Eigenanteil zum DigitalPakt mit ein. Die Höhe des Eigenanteils ist Verhandlungssache zwischen Bund und Ländern.
- Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur stellt weiter Mittel zum Breitbandausbau zur Verfügung.
- Verteilt wird das Geld nach dem Königssteiner Schlüssel; NRW erhält beispielsweise 1,05 Milliarden Euro
- Verantwortlich für den Betrieb und die Wartung der technischen Geräte sind die Länder.
- Pädagogische Konzepte sowie die Weiterbildung von Lehrkräften ist Ländersache.
- Gefördert werden staatlich anerkannte allgemeinbildende und berufliche Schulen sowie sonderpädagogische Bildungseinrichtungen.
Für was können die Fördermittel genutzt werden?
- Schulinterne Verkabelung für schnelles Internet (WLAN)
- Stationäre Ausstattung:
- interaktive Tafeln; sogenannte Smartboards
- VR-Brillen
- Displays
- Neu: Corona Soforthilfe Programm:
- Lern- und Lehrplattformen
- Mobile Endgeräte wie Tablets, Schülernotebooks
- Lehrer-Notebooks
Neuerungen 2020
Corona Soforthilfe Programm
Bund und Länder investieren weitere 500 Mio. € mit dem Ziel, das digitale Lernen von zu Hause aus zu fördern. Die zur Verfügung gestellten Gelder werden wie auch beim DigitalPakt Schule nach dem Königsteiner Schlüssel unter den Bundesländern aufgeteilt und vom jeweiligen Bundesland um einen Eigenanteil von 10 % ergänzt.
Für die Verteilung der durch die Fördergelder finanzierten Geräte gibt es keinen zentralen Kriterien. Weiterhin wird es keine formale Bedürftigkeitsprüfung geben. Es wird davon ausgegangen, dass die Verantwortlichen vor Ort am besten einschätzen können, wer Ausstattungsbedarf hat. Sie können daher in eigenem Ermessen handeln.
Corona-Hilfe I: Förderung von Content
- Bedarf nach leistungsfähigen digitalen Infrastrukturen und digitalen Inhalten wurde durch Corona-Krise deutlich
- Bis Ende 2020 können daher Infrastrukturen und Inhalte beantragt und gefördert werden, d.h. z.B. digitale Bildungsinhalte zur Unterstützung des Home Schoolings
- Bildungsinhalte sind als unmittelbar verbundene, befristete Ausgaben zu sehen
- Content ist nur förderfähig, wenn er auf den über den DigitalPakt geförderten Infrastrukturen läuft und somit eine unmittelbare Verbundenheit zu diesen Investitionen besteht
- Nicht förderfähig ist autonom von der Landesinfrastruktur laufende Software, insbesondere auf Servern kommerzieller Anbieter
- Reiner Lizenzerwerb auf Schulebene ohne Verbindung zu einer geförderten Landesinfrastruktur ist nicht förderfähig
Corona-Hilfe II: Sofortprogramm Endgeräte
- Bei Bedarf können Schulträger nun auch schulgebundene, mobile Endgeräte beantragen
- Die Mittel sollen möglichst vielen SchülerInnen den digitales Unterricht von zu Hause ermöglichen

*Bremen stattet sämtliche SchülerInnen mit Geräten aus / SZ-Grafik: Jetzig; Quelle: SZ-Umrage in den Kultusministerien, Stand 11.09.2020
Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt werden um an Fördermittel zu gelangen?
- Die Erarbeitung eines pädagogisch-didaktischen Konzeptes, z.B. eines Medienentwicklungsplans
- Qualifizierung von Lehrkräften
- Schulbezogene und bedarfsgerechte Fortbildungsplanung
Zur erfolgreichen Aufstellung eines Konzeptes, können folgende Fragen hilfreich sein:
Medienpädagogisches Konzept
- Welche Fortbildung sollen die Umstellungen begleiten (z.B. zu Medieneinsatz und -erziehung)?
- Wie werden diese Fortbildungen schulintern oder extern durchgeführt?
Organisatorisches Konzept
- Wie wird sichergestellt, dass alle Schüler von dem Vorhandensein der neuen technischen Ausstattung profitieren?
- Wie wird die möglichst unkomplizierte Einsetzbarkeit im Fachunterricht sichergestellt?
- Wie wird die Systemadministration gewährleistet?
Technisches Konzept
- Welche Infrastrukturmaßnahmen sind als Grundlage notwendig? Welche Hard- und Software wird benötigt?
- Wie lässt sich der Bedarf aus dem Lehrplan ableiten?
Kostenplan
- Was werden Hard- und Software, Fortbildungen etc. sowie die organisatorischen Maßnahmen im Detail kosten?
- Welche sonstigen Förderungen oder Anträge bestehen?
Wer kann wo Fördermittel beantragen?
- Öffentliche Schulen
Schulen selbst können keinen Antrag stellen. Sie melden ihren Bedarf inklusive Konzept an den jeweiligen Schulträger. Bei öffentlichen Schulen sind das meist die Städte und Gemeinden oder die Landkreise. Dieser bündelt die Meldungen und das benötigte Investitionsvolumen und stellt den Antrag an die zuständige Landesbehörde. Die zuständige Landesbehörde entscheidet über die Bewilligung der Fördergelder.
- Privatschulen:
Privatschulen können die Fördermittel zum DigitalPakt Schule bei ihrem jeweiligen Träger beantragen. Dies ist zumeist ein Verein oder eine Religionsgemeinschaft.
Fördermöglichkeiten für Digitale Bildung
Es gibt noch weitere Fördermöglichkeiten für Schulen:
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