Elektronikversicherung für Schulen

DigitalPakt Elektronikversicherung

Informationen zur Elektronikversicherung

Durch den DigitalPakt von Bund und Ländern werden unter anderem Fördermittel für die Anschaffung elektronischer Geräte wie Smartboards, VR-Brillen, Beamer, Tablets und Dienstlaptops für Lehrer bewilligt. Diese Geräte sind sehr teuer und eine Neuanschaffung aufwändig. Eine Absicherung dieser Geräte ist demnach dringend zu empfehlen.

Vor Allem dann, wenn Endgeräte an Schüler und Lehrer verliehen werden. Die Elektronikversicherung bietet Versicherungsschutz bei Zerstörung, Beschädigung oder Entwendung von elektronischen Geräten und Anlagen durch unvorhergesehenen Ereignisse. Zusätzlich zu den Geräten werden auch die Innenverkabelung, sowie deren Installation versichert.

Unser Versicherungskonzept bietet besondere, auf Schulen und deren Bedürfnisse angepasste, Leistungen.

Was ist in der Elektronikversicherung für Schulen versichert?

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Der Versicherungsschutz unserer Elektronikversicherung für Schulen greift bei Schäden durch:

  • Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Bedienungsfehler, Vorsatz Dritter
  • Kurzschluss, Überspannung, Induktion, Explosion oder Implosion
  • Brand, Blitzschlag, Löscharbeiten eines Brandes, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen
  • Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
  • Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, Plünderung, Sabotage
  • höhere Gewalt, Elementarschäden
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Einwirken auf beweglich eingesetzte Geräte und Anlagen, Transportmittelunfall

Zudem ist versichert:

  • Software bis 10.000€ (Daten, Programme, Datenträger und Kopierschutzeinrichtungen
DigitalPakt Elektronikversicherung

Zusammensetzung der Versicherungssumme

Die Elektronikversicherung ist eine Neuwertversicherung, das bedeutet, die Versicherungssumme sollte dem Wert entsprechen, welchen Sie zur Neuanschaffung aller versicherten Geräte benötigen. Die Gesamtversicherungssumme je Gerätegruppe wird zudem pauschal um 10% Vorsorge erhöht und auf volle 1.000€ gerundet. So ist gewährleistet, dass auch die im Laufe eines Jahres neu angeschafften Geräte und Anlagen automatisch mitversichert sind. Werden Geräte während der Vertragslaufzeit neu angeschafft, deren Gesamtwert die 10 % Vorsorge übersteigen, ist eine sofortige Meldung zum Einschluss erforderlich, damit eine Unterversicherung vermieden wird.

Zu versichernde Geräte:
Smartboards, VR-Brillen*, Laptops, Kopiergeräte und weitere Bürotechnik

*nur in den Schulen unter Aufsicht der Lehrer

FAQ

Meistgestellte Fragen und Antworten zum Thema Elektronikversicherung für Schulen

Durch den technischen Fortschritt werden elektronische Geräte nicht nur wertvoller, sondern auch funktionaler. Umso mehr ein Gerät leisten kann, umso mehr Probleme können auch entstehen. Auf Grund von Bedienfehler, Ungeschicklichkeiten oder Kurzschlüsse entstehen schnell kostspielige Schäden. In Schulen ist das Risiko hierfür noch höher, deswegen sollten Sie Ihre Geräte auch dementsprechend versichern, egal ob Smartboard, VR-Brille oder Notebook .
Beispiel: Ein Lehrer stolpert morgens über die Füße eines Schülers und verschüttet seinen Kaffee über dem Smartboard. Dies hat einen Kurzschluss zur Folge und das Gerät lässt sich nicht mehr bedienen.

Benötigt wird der aktuelle Listenpreis (Wiederbeschaffungswert) der elektronischen Geräte. Diesen können Sie beim Anbieter erfragen oder im Internet recherchieren.

Grundsätzlich ist eine Elektronikversicherung keine Pflicht (Ausnahme: bei Leasinggeräten könnte der Leasinggeber eventuell auf den Abschluss einer Elektronikversicherung bestehen). Allerdings ist der Abschluss einer Elektronikversicherung für die technischen Geräte ratsam, da in der Inventarversicherung nur die benannten Gefahren wie z. B. Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert gelten. In der Elektronikversicherung sind hingegen u. a. auch unsachgemäße Handhabung, Konstruktions- und Materialfehler mitversichert. Abschließen: eine Inventarversicherung ist nicht ausreichend!

Alle elektronischen Geräte sind gegen Beschädigung, Zerstörung und Abhandenkommen durch unvorhergesehene Ereignisse versichert.
Dazu zählen unter anderem Schäden durch Fahrlässigkeit, Kurzschluss/Überspannung, Brand/Blitzschlag, Wasser/Feuchtigkeit, Einbruchdiebstahl/Diebstahl und Konstruktion-/ Materialfehlern.

Zu beachten sind die vertraglich geregelten Ausschlüsse wie z.B. Vorsatz, Krieg oder Verschleißteile.

Die Softwareversicherung deckt die Schäden an Daten, Programme, Datenträger und Kopierschutzeinrichtungen, die durch eine versicherte Gefahr entstanden sind ab. Die pauschale Versicherungssumme beträgt 10.000 €.

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